Markenstrategie
Teil von Namensfindung für Unternehmen: Von der Idee zur rechtlich sicheren Marke
Checkliste zur Markenrecherche vor der Namensentscheidung
Markenrecherche vor der Namensentscheidung: Checkliste mit Prüfschritten bei DPMA, EUIPO, Handelsregister, Domain und Social Media, Gebühren und Fristen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Markenrecherche beginnt mit den Waren- und Dienstleistungsklassen, nicht mit dem fertigen Namen.
- Geprüft wird an fünf Stellen: DPMA, EUIPO, Handelsregister, Domain und Social Media.
- Amtliche Anmeldegebühren: 300 Euro beim DPMA, ab 850 Euro beim EUIPO.
- Die Widerspruchsfrist gegen eine Eintragung beträgt drei Monate.
- Bei hoher Verwechslungsgefahr wird der Name verworfen, nicht angemeldet.
Die Prüfschritte der Markenrecherche in der Reihenfolge
1. Waren und Dienstleistungen festlegen. Notieren Sie, für welche Produkte und Services die Marke gelten soll. Suchen Sie dazu die passenden Klassen der Nizza-Klassifikation, die das Deutsche Patent- und Markenamt in seiner Übersicht zur Klassifikation von Waren und Dienstleistungen erläutert. Ohne diese Liste ist jede Trefferbewertung wertlos.
2. DPMAregister durchsuchen. Die Datenbank des DPMA ist kostenlos und enthält deutsche Marken, auch gelöschte. Prüfen Sie identische Zeichen und ähnliche Schreibweisen in Ihren Klassen.
3. Unionsmarken und internationale Eintragungen prüfen. Beim EUIPO finden Sie über eSearch eingetragene Unionsmarken. Achten Sie zusätzlich auf Marken, die über das Madrider System nach Deutschland wirken.
4. Handelsregister und Domain abgleichen. Prüfen Sie handelsregister.de auf identische Firmennamen in Ihrer Branche und Ihrem Ort. Für eine .de-Domain fragen Sie bei der DENIC oder einem Registrar ab; eine Domain begründet keine Markenrechte, kann aber Konflikte anzeigen.
5. Social Media prüfen. Suchen Sie den Namen als Handle bei Instagram, LinkedIn, X, TikTok und YouTube. Nutzernamen sind keine Marken, ein belegter Handle kann den Markenauftritt aber erschweren.
Dokumentieren Sie jede Recherche mit Datum, Datenbank, Suchbegriff und Trefferzahl. Screenshots der Trefferlisten helfen, wenn später Widersprüche, Löschungsanträge oder Prioritätsfragen auftauchen. Diese Ablage kostet Minuten und ersetzt keine Rechtsberatung.
Formulare, Gebühren und Fristen
Angemeldet wird beim DPMA über DPMAdirektWeb oder per Papierformular, beim EUIPO über das Online-Formular eFiling.
| Stelle | Leistung | Betrag | Umsatzsteuer |
|---|---|---|---|
| DPMA | Anmeldung bis drei Klassen | 300 Euro | keine, Amtsgebühr |
| DPMA | jede weitere Klasse | 100 Euro | keine, Amtsgebühr |
| EUIPO | Anmeldung, erste Klasse | 850 Euro | keine, Amtsgebühr |
| EUIPO | zweite Klasse | 50 Euro | keine, Amtsgebühr |
| EUIPO | dritte und jede weitere Klasse | 150 Euro | keine, Amtsgebühr |
Die amtlichen Gebühren von DPMA und EUIPO enthalten keine Umsatzsteuer. Dienstleistungen von Kanzleien und Agenturen werden zusätzlich mit 19 Prozent Umsatzsteuer berechnet. Die amtlichen Gebühren des EUIPO sollten Sie vor der Budgetplanung prüfen.
Bei einer Anmeldung auf Papier berechnet das DPMA 350 Euro statt 300 Euro.
Fristen: Eine Marke schützt zehn Jahre, danach steht die Verlängerung an. Nach der Veröffentlichung einer Anmeldung haben Dritte drei Monate Zeit für einen Widerspruch.
Rechenbeispiel: Wortmarke in drei Klassen
Angenommen, Sie melden eine Wortmarke für drei Klassen an. Beim DPMA zahlen Sie bei elektronischer Anmeldung 300 Euro, eine zusätzliche Klassengebühr entfällt. Beim EUIPO sind es 850 Euro für die erste Klasse, 50 Euro für die zweite und 150 Euro für die dritte, zusammen 1050 Euro. Hinzu kommen Kanzleikosten mit 19 Prozent Umsatzsteuer, die je nach Umfang stark schwanken.
Bewertungsskala für Verwechslungsgefahr
Bewertet wird die Ähnlichkeit von Zeichen und Waren zusammen. Diese Arbeitshilfe ersetzt keine Einzelfallprüfung, sie ordnet das Risiko:
| Stufe | Befund | Konsequenz |
|---|---|---|
| 1 | Keine Treffer in den relevanten Klassen | Name weiterverfolgen |
| 2 | Treffer in fernen Klassen | Klassen prüfen, Risiko gering |
| 3 | Ähnliches Zeichen in Nachbarklassen | Warenähnlichkeit prüfen, Name wahrscheinlich ändern |
| 4 | Sehr ähnliches Zeichen bei gleichen Waren | Name verwerfen |
| 5 | Identisches Zeichen in denselben Klassen | sofort abbrechen |
Abbruchkriterien
- Identischer Name in derselben Klasse mit Schutz für Deutschland oder die EU.
- Klang und Schriftbild bei gleichen Waren nahezu deckungsgleich.
- Nur ein Buchstabe Unterschied zu einer bekannten Marke mit hoher Kennzeichnungskraft.
- Identische Firma im selben Ort und Gewerbe laut Handelsregister.
- Passende Domain und zentrale Handles sind dauerhaft belegt.
Wer die Gewichtung unsicher einschätzt, fragt bei den Industrie- und Handelskammern nach. Der DIHK bündelt die Themenfelder der Kammern in einer Übersicht.
Häufige Fragen
Ist die Markenrecherche kostenlos?
Ja. DPMAregister, eSearch und die Handelsregisterrecherche sind kostenfrei. Gebühren fallen erst mit der Anmeldung an.
Reicht eine gesicherte Domain als Schutz?
Nein. Eine Domain begründet keine Markenrechte. Für den Schutz brauchen Sie eine Eintragung beim DPMA oder EUIPO.
Was passiert nach der Anmeldung?
Die Marke wird zehn Jahre geschützt. Danach ist eine Verlängerung möglich, sonst erlischt der Schutz.
Wie lange können Dritte widersprechen?
Drei Monate ab Veröffentlichung der Anmeldung beziehungsweise Eintragung. Danach bleibt nur der Weg über Löschung oder Klage.
Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Nein. Allerdings sind Anmeldungen mit vielen Klassen und Konfliktfällen ein Fall für Patent- oder Rechtsanwälte.